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Leistungsbewertung

Durch Änderungen in Bezug auf die Bewertung von Verstößen gegen die Sprachrichtigkeit Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 22.11.2023 wurden Anpassungen in der Grundschulordnung (GrSO) in diesem Bereich zum 1. August 2024 durchgeführt, um auch künftig für einen abgestimmten Rahmen für den Umgang mit Ausdrucks-, Grammatik- oder Rechtschreibfehlern zu sorgen. Ausgangspunkt der entsprechenden Regelung ist – wie bisher auch – die hohe Bedeutung der schriftsprachlichen Kompetenz der Schülerinnen und Schüler in Bayern. Im Detail bezieht sich die Veränderung auf § 11 Abs. 1 Satz 2 GrSO.

Das Kollegium der Grundschule Holzheim verpflichtet sich dem Erlass des Kultusministeriums zur Bewertung der Rechtschreibung in allen Fächern Folge zu leisten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler vor allem in der Achtung wissenschaftlicher Begriffe geschult werden. Zu betonen sind in diesem Fall die Fächer Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Die Regelung gilt jedoch für alle Fächer, in denen schriftliche Leistungsmessungen erhoben werden.

Die Lehrerschaft verständigt sich darauf, dass besonders achtenswerte Begriffe explizit hervorgehoben werden. Diese werden folglich in ihrer Rechtschreibung bewertet.

Die Menge und Schwierigkeit der Begrifflichkeiten orientiert sich dabei an den Anforderungen der jeweiligen Jahrgangsstufe.

Durch lautliche Erkennbarkeit kann im Zweifelsfall ein Teilerfolg bewertet werden. Diese Entscheidung obliegt jedoch den Jahrgangsstufenteams und im Härtefall der Lehrerkonferenz.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes.



Eingestellt am: 26.07.25 22:41